ZEIT für die Schule
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Plagiieren

Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), die beiden früheren FDP-Europaparlamentsabgeordneten Silvana Koch-Mehrin und Georgios Chatzi­markakis und sogar – ausgerechnet – die ehemalige deutsche Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) haben Teile ihrer Doktorarbeit ungekennzeichnet übernommen. Nach der Aufdeckung dieser Skandale wurde ihnen wie einigen anderen Prominenten der Doktorgrad entzogen; meist war auch ein Rücktritt von den politischen Ämtern unumgänglich.

Plagiieren ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn es in der Praxis häufig vorkommt. Was ein Plagiat von einer nach dem Urheberrecht unrechtmäßigen Kopie unterscheidet, ist der Umstand, sich fremde Ideen anzueignen. Das muss nicht einmal wörtlich geschehen: Werden Kerngedanken oder die Handlung eines Buches übernommen, die einzelnen Sätze aber paraphrasiert, handelt es sich ebenfalls um ein Plagiat. Auch das Übernehmen von nur leicht abgeänderten Textpassagen in die eigenen Aufsätze fällt unter Plagiieren. Wer dabei erwischt wird (und die Prüfsoftware wird immer besser), dem können im Nachhinein die Leistungen aberkannt werden.

Die wiederkehrenden Plagiatsdebatten machen deutlich, wie schwer im künstlerischen Bereich zwischen Inspiration und Ideenklau zu unterscheiden ist. Aufsehen erregte vor einigen Jahren der Fall von Helene Hegemanns Roman Axolotl Roadkill. Die Autorin verwendete Formulierungen und Handlungsteile aus fremden Texten, wobei sie vor allem das Blog eines anderen Autors „belieh“. Hegemann berief sich auf die Mash-up- und Remix-Kultur ihrer Generation. Die Kommentatoren in den Medien lehnten diese Auffassung mehrheitlich ab, stellten aber die Qualität des Ergebnisses heraus.

Um besonders hohe Schadensersatzansprüche geht es im Musikbusiness. So hat im März 2015 ein amerikanisches Gericht die Sänger Pharrell Williams und Robin Thicke zur Zahlung von 7,4 Millionen Dollar an die Erben des Soulsängers Marvin Gaye verurteilt, weil der Williams/Thicke-Hit Blurred Lines zu sehr an Gayes Song Got To Give It Up angelehnt sei, ohne dass dafür die erforderlichen Rechte eingeholt worden waren. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2016 eine andere Linie vertreten und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs kassiert. Der BGH hatte der Musikgruppe Kraftwerk recht gegeben, die seit zehn Jahren einen Prozess gegen den Produzenten Moses Pelham führt. Dieser hat im Jahr 1997 ohne Erlaubnis einen zweisekündigen Kraftwerk-Soundschnipsel als Loop hinter einen Sabrina-Setlur-Song gelegt. Pelham argumentiert, das Sampling sei die Grundlage des Hip-Hop. Das BGH, das aus Sicht des Verfassungsgerichts die Kunstfreiheit zu wenig berücksichtigt hat, muss den Fall nun noch einmal bewerten.

Zitieren

Zitieren ist eine der Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens. Unbestritten ist, dass der Autor des ursprünglichen Textes genannt werden muss, wenn Textstellen wortgleich übernommen werden. Sonst handelt es sich immer um ein Plagiat. Werden wichtige Gedankengänge anderer Autoren paraphrasiert, muss aber ebenso eine Zuschreibung erfolgen. Hier ist Augenmaß gefordert. Gehört eine Erkenntnis zum Allgemeinwissen, muss nicht jedes Mal ihr Urheber genannt werden. Im Zweifel aber gilt: besser zu viele Fußnoten als zu wenige.

Sonderfall Wikipedia

Die Online-Enzyklopädie Wikipedia ist inzwischen für nahezu alle Schüler ein unverzichtbares Ins­tru­ment, um Informationen aus dem Unterricht nachzulesen oder sich auf das nächste Referat vorzubereiten. Grundsätzlich dürfen auch Texte und Einträge aus Nachschlagewerken oder Enzyklopädien im Rahmen des Zitatrechts verwendet werden. Da macht Wikipedia keinen Unterschied zu anderen Lexika. Aufgrund der verwendeten Lizenzen (GNU Free Documentation License und Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen“) handelt es sich bei Wikipedia allerdings auch um einen Spezialfall. An den eingestellten Texten hat jede Person weitgehende Nutzungsrechte. Damit ist die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung erlaubt, sofern der oder die Autoren oder die Quelle genannt wird. Der Text kann also beispielsweise auf der eigenen Website eingebunden werden. Davon zu trennen ist jedoch das Plagiat. Die Lizenz legalisiert in keinem Fall, sich selbst als Autor auszugeben. Eine Hausarbeit, die vor allem aus Wikipedia-Textbausteinen besteht, ohne dass dies ausgewiesen ist, gilt also als Betrugsversuch: Note 6. Viel besser dürfte die Note allerdings auch bei Ausweisung der Quelle nicht werden, denn dann fehlt jede eigene Leistung.

Linktipps:

Unterrichtsmaterial über Plagiate
lernarchiv.bildung.hessen.de/medien/recht/plagiate/index.html

Plagiatefinder: Hier kann man den Praxistest machen und eigene (oder fremde) Texte hochladen
plagaware.com
plagiarisma.net
plagscan.com

Kollektive Pla­gi­ats­do­ku­men­ta­tionen
de.vroniplag.wikia.com
de.guttenplag.wikia.com

Regeln zum richtigen Zitieren
lehrerfreund.de/schule/1s/zitiertechnik-regeln